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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Männer sind in jüngeren Altersgruppen in der Überzahl, Frauen in älteren

Die Geschlechterverteilung in Deutschland ist je nach Altersgruppe und Region sehr unterschiedlich.  In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen ist der Männerüberschuss besonders deutlich: Zum Jahresende 2025 kamen in dieser Altersgruppe deutschlandweit 912 Frauen auf 1 000 Männer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Bei den unter 18-Jährigen waren es 947 Frauen auf 1 000 Männer, bei den 30- bis 49-Jährigen 969 Frauen auf 1 000 Männer. Ein Grund dafür ist, dass grundsätzlich etwa 5 % mehr Jungen als Mädchen geboren werden. Ein weiterer, dass etwas mehr Männer als Frauen nach Deutschland eingewandert sind.

Bei der Bevölkerung über 50 Jahren sind dagegen die Frauen in der Überzahl. Dies ist hauptsächlich auf die höhere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen. Zusätzlich wirkt sich in dieser Altersgruppe die höhere Abwanderung von Männern aus.  So gab es in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen 1 011 Frauen auf 1 000 Männer. Bei den mindestens 65-Jährigen war die weibliche Überzahl mit 1 260 Frauen auf 1 000 Männer dann am deutlichsten.

Insgesamt leben damit in Deutschland etwas mehr Frauen: 1 027 Frauen kommen bundesweit auf 1 000 Männer.

Frauen in Schleswig-Holstein am deutlichsten in der Überzahl

Das Geschlechterverhältnis fällt regional sehr unterschiedlich aus und wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, unter anderem durch die Altersstruktur der Bevölkerung. Insgesamt waren zuletzt Frauen in allen Bundesländern in der Überzahl. Am größten war sie in Schleswig-Holstein (1 044 Frauen auf 1 000 Männer), Mecklenburg-Vorpommern (1 043 Frauen auf 1 000 Männer) und Hamburg (1 042 Frauen auf 1 000 Männer). Am ausgeglichensten war das Geschlechterverhältnis in Baden-Württemberg (1 016 Frauen auf 1 000 Männer), Bayern (1 017 Frauen auf 1 000 Männer) und Bremen (1 019 Frauen auf 1 000 Männer).

Männerüberschuss bei 50- bis 64-Jährigen lediglich in östlichen Flächenländern

Betrachtet man einzelne Altersgruppen, zeigt sich regional wiederum ein anderes Bild. Bei den unter 18-Jährigen und bei den 18- bis 29-Jährigen waren Männer in allen Bundesländern in der Überzahl. Am höchsten war der Männerüberschuss bei den 18- bis 29-Jährigen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt (856 Frauen je 1 000 Männer), Brandenburg (862 Frauen je 1 000 Männer) und Thüringen (867 Frauen je 1 000 Männer). Mit zunehmendem Alter der Bevölkerung geht der Männeranteil zurück. In der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen waren ebenfalls noch in allen Bundesländern die Männer in der Überzahl, allerdings nicht mehr so deutlich.

Bei den 50- bis 64-Jährigen gab es nur noch in den fünf östlichen Flächenländern einen Überschuss. Hier wirkt sich unter anderem die Abwanderung vor allem junger Frauen aus den östlichen in die westlichen Bundesländer nach 1991 aus. Für die Altersgruppe 65plus wiesen dann alle Bundesländer einen hohen Frauenüberschuss in der Bevölkerung auf. Am höchsten war die Frauenüberzahl in Sachsen-Anhalt (1 336 Frauen auf 1 000 Männer), Sachsen (1 328 Frauen auf 1 000 Männer) und Hamburg (1 328 Frauen auf 1 000 Männer).

Informationen zur Methodik und Grafiken sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes zu finden. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_N060_12.html 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 31.8.2026

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
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Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Göttingen sucht zum 01. Oktober 2026 eine Sachbearbeiter:in für die Umsetzung der Istanbulkonvention. Die Stelle umfasst 19,5 Stunden und ist unbefristet. Sie wird mit EG 13 TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Göttingen.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Der Landkreis St. Wendel sucht zum 01. Januar 2027 eine Frauenbeauftragte, unbefristet und in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.09.20226 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis St. Wendel.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de