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Mehr Frauen in Spitzenpositionen | Bremen verbessert Frauenanteil bei Neubesetzungen öffentlicher Unternehmen

Das Land Bremen hat den Frauenanteil bei der Besetzung von Spitzenpositionen in öffentlichen Unternehmen erhöht. Dies zeigt die im Juli 2026 veröffentlichte "FIT-Public Management-Studie 2026" der Zeppelin Universität Friedrichshafen. Die Studie untersucht jährlich die Repräsentanz von Frauen in den Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen sowie deren Berücksichtigung bei Neubesetzungen.

Im Untersuchungszeitraum von April 2025 bis April 2026 wurden in den öffentlichen Unternehmen des Landes Bremen 15 Positionen in Vorständen, Geschäftsführungen oder Unternehmensleitungen neu besetzt. Der Frauenanteil bei diesen Neubesetzungen lag bei 26,7 Prozent und damit um 14,2 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Entsprechend wurden 73,3 Prozent der Top-Positionen im Untersuchungszeitraum mit Männern besetzt. Insgesamt stieg der Frauenanteil in den Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen von 26,0 auf 31,5 Prozent. Damit liegt Bremen deutlich über dem Bundesschnitt von 23,4 Prozent und bildet gemeinsam mit Berlin die Spitze des diesjährigen Rankings. Ein Vergleich der beiden Bremer Stadtgemeinden zeigt jedoch deutliche Unterschiede: In der Stadt Bremen sind inzwischen 35,9 Prozent der Spitzenpositionen mit Frauen besetzt, in Bremerhaven liegt der Anteil bei 21,4 Prozent. Zwar konnte auch Bremerhaven den Frauenanteil steigern, der Zuwachs fiel mit 5,3 Prozentpunkten jedoch geringer aus als in der Stadt Bremen.

Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte von Bremen: "Der Anstieg ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass Veränderungen möglich sind. Gleichzeitig dürfen wir uns mit einem Frauenanteil von gut 30 Prozent im Land Bremen nicht zufriedengeben. Solange Führungspositionen nicht annähernd paritätisch besetzt sind, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Jetzt gilt es, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen."
Bundesweiter Rückschritt bei Neubesetzungen

Besorgniserregend ist dagegen der bundesweite Trend. Während Bremen Fortschritte erzielt, ist der Anteil von Frauen bei Neubesetzungen in öffentlichen Unternehmen bundesweit deutlich gesunken – von 30,7 Prozent auf 23,9 Prozent. Wilhelm: "Der öffentliche Sektor trägt eine besondere Verantwortung für die Gleichstellung der Geschlechter: Er hat eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft. Der bundesweite Rückschritt ist deshalb alarmierend – umso wichtiger ist es, dass Bremen den eingeschlagenen Kurs fortsetzt und weiter ausbaut."
ZGF fordert verbindlichere Regelung

Um den Frauenanteil in den Führungsebenen öffentlicher Unternehmen im Land Bremen dauerhaft zu erhöhen, hält die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) an ihrer Forderung nach verbindlicheren Regelungen fest.

"Das Land Bremen gehört zu den wenigen Bundesländern, die bislang keine gesetzliche Regelung zur Förderung der Gleichstellung bei der Besetzung von Top-Managementpositionen in öffentlichen Unternehmen geschaffen haben. Die vom Senator für Finanzen im Handbuch Beteiligungsmanagement formulierte Empfehlung, auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken, ist nicht verbindlich genug und reicht daher nicht aus", erklärt Bettina Wilhelm. Vielmehr sollte landesgesetzlich gemäß Paragraf 77a Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des GmbH-Gesetzes geregelt werden, dass in Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes bei mehr als zwei Geschäftsführungsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann in der Geschäftsführung vertreten sein müssen. Eine Stellenbesetzung, die dies nicht erfüllt, wäre dann nicht wirksam.

Ein weiterer Hebel wäre die Verankerung einer paritätischen Regelung im "Public Corporate Governance Kodex (PCGK)" der Freien Hansestadt Bremen. Der PCGK richtet sich direkt an Geschäftsführungen und Aufsichtsräte, die über Besetzungen im Topmanagement entscheiden und wird in der FIT- Public-Management-Studie neben gesetzlichen Regelungen als ein besonders wirksames Instrument benannt. Bettina Wilhelm abschließend: "Empfehlungen allein reichen nicht aus. Wer nachhaltige Gleichstellung in Führungspositionen erreichen will, muss dafür verbindliche Rahmenbedingungen schaffen."

Quelle: Pressemitteilung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau vom 29.7.2026

>>Die Studie mit den bundesweiten Ergebnissen finden Sie auf der Website der Zeppelin Universität.

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
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Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

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26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Syke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 20,0 Std./Woche. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 16.08.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Syke.

Das Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sucht zum nächstmöglichen Termin eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD. Bewerbungen sind online möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Klinikum Ernst von Bergmann.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de