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Nds. Landesregierung beschließt die Einbringung des Entwurfs des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Die Landesregierung hat am 15.9.2026 die Einbringung des Entwurfs des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Landtag beschlossen. Zudem hat die Landesregierung den Entwurf der Niedersächsischen Verordnung zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz zur Kenntnis genommen.

Mit dem Gesetzesentwurf wird das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gewalthilfegesetz des Bundes umgesetzt. Das Bundesgesetz etabliert erstmals einen gesetzlichen Rahmen eines verlässlichen Gewalthilfesystems. Ziel des Gesetzes ist es, ein bundesweit zuverlässiges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen und Mädchen zu schaffen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind. Künftig soll damit sichergestellt werden, dass Betroffene unabhängig von ihrem Wohnort schneller und verlässlicher Schutz und Unterstützung erhalten können.

Bisher fördert das Land auf Basis einer Zuwendungsrichtlinie freiwillig 48 Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen und trägt so zur Sicherstellung eines funktionierenden Gewaltschutzsystems in Niedersachsen bei. Zusätzlich werden freiwillig ohne Richtlinie Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, für Opfer von Zwangsheirat, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen für Täterarbeit gefördert.

Wesentliche Eckpunkte des Ausführungsgesetzes sind Regelungen zur Umsetzung des Sicherstellungsanspruches zum 1. Januar 2027 durch das Land Niedersachsen, die Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für die Einrichtungen im Sinne von § 6 Gewalthilfegesetz, die Regelung des Trägeranerkennungsverfahrens nach § 7 Gewalthilfegesetz und die Festlegung von Berichts- und Dokumentationspflichten.

Der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi sieht durch die vorgesehenen Regelungen einen wichtigen Schritt zum Schutz von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind: "Neben dem Schutz- und Beratungsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sind auch Regelungen zur Gewaltprävention, insbesondere Täterarbeit, Öffentlichkeits- sowie Vernetzungsarbeit enthalten. Wir werden bis Ende dieses Jahres eine Bedarfsanalyse sowie eine Entwicklungsplanung durchführen und darauf aufbauend den Ausbau des Gewalthilfesystems vorantreiben. Besonders wichtig ist mir, dass Kinder, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt gegenüber nahestehenden Dritten miterlebt haben oder miterleben, nun ausdrücklich als eigenständige Zielgruppe im Gesetz aufgenommen sind."

Mit der Verordnung nutzt Niedersachsen den Umsetzungsspielraum des Bundes und legt hierbei den Fokus auf ausreichendes und tarifgerecht bezahltes Personal in den Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für verlässliche Hilfsangebote und eine hohe Qualität der Beratung geschaffen.

Hintergrund:
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) trägt zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. Istanbul-Konvention1), der Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. EU-Gewaltschutzrichtlinie) und der Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (sog. EU-Menschenhandelsrichtlinie) bei.

Das Bundesgesetz trifft vor allem wesentliche Regelungen zur Zielgruppe, teilweise zu Kriterien für Einrichtungen, zur Statistik, zum Sicherstellungsauftrag der Länder sowie dem Finanzierungsanspruch der Einrichtungen, zum Stichtag der Datenerhebung für Ausgangsanalyse und Bedarfsplanung und gibt einen groben Rahmen für die Trägeranerkennung vor. Im Übrigen verpflichtet es die Länder zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des GewHG.

Quelle: Pressemitteilung Nds. Staatskanzlei vom 15.9.2026

Wusstest du schon…? - Niedersachsen startet Infokampagne für werdende Eltern

Zeitgleich mit der Weltstillwoche startet das Niedersächsische Sozialministerium mit der vom Runden Tisch Geburtshilfe entworfenen Kampagne "Wusstest du schon…?". Ziel ist es, werdende Eltern und ihr direktes Umfeld möglichst niedrigschwellig auf hilfreiche Angebote rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft aufmerksam zu machen. Als Auftaktthema wurde, passend zur Weltstillwoche, das Thema "Stillen" ausgewählt. Neben Inhalten für Social Media wurden Aushänge für Hebammen- und Arztpraxen sowie für andere Einrichtungen erstellt. Über einen QR-Code führen diese direkt zu weiterführenden Informationen und Anlaufstellen auf der Website des MS: www.ms.niedersachsen.de/wusstestduschon.

DGB Frauen zum Bundeshaushalt 2027

Viele Frauen werden die Sparpolitik der Bundesregierung unmittelbar zu spüren bekommen, denn mit dem Bundeshaushalt 2027 sollen etablierte familienpolitische Leistungen gekürzt werden. Und der Bundeshaushalt enttäuscht auch alle, die sich wichtige Weichenstellungen für die Gleichstellung in Deutschland erhofft hatten. Weitere Informationen auf der Website des DGB.

Sparpolitik auf dem Rücken von Frauen: Für Frauen geht es jetzt um alles!

Kürzungen beim Elterngeld, Einschnitte bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger oder weniger Unterstützung von Alleinerziehenden: Die Bundesregierung treibt im Rahmen ihrer Reformpolitik Sparvorhaben voran, die Frauen besonders hart treffen. Denn nur weil der Staat Leistungen kürzt, verschwindet der Bedarf nicht. Vielmehr werden Kosten, soziale Risiken und zusätzliche Sorgearbeit in die Familien verlagert und dort vor allem von Frauen aufgefangen. Das gefährdet die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen und wirft die Gleichstellung zurück.

Die Mitmach-Kampagne „Sparpolitik – Nicht auf unserem Rücken!“, geht gegen diese Pläne vor. Ziel ist es, die Bundestagsabgeordneten von CDU/ CSU und SPD direkt in ihren Wahlkreisen anzusprechen. Es soll ihnen deutlich gemacht werden, was die geplanten Kürzungen für Frauen konkret bedeuten und sie abzuwenden.

Material und Informationen auf der Website des Deutschen Frauenrates.

Kalenderblatt Oktober 2026

Medien für Kinder prägen früh Rollenbilder - oft noch voller Klischees, die Mut mit Jungen und Fürsorge mit Mädchen verknüpfen. Vielfaltsbewusste Geschichten eröffnen Kindern dagegen neue Horizonte und stärken Selbstbewusstsein, Empathie und Gleichstellung. Initiativen wie "Klischeefrei“ oder Fachstellen unterstützen dabei mit kuratierten Medientipps. weiterlesen

Termine

Alle Termine >>>
04.11.2026 | Fortbildung "Moment mal! - Wie Gleichstellungsbeauftragte ihre beraterische Kompetenz weiterentwickeln können"
12.11.2026 | Fortbildung "Gleichstellung durch Vergabe stärken"
01.12.2026 | Monatliches Meeting für kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen
02.12.2026 | Fortbildung "Stellenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung - Grundlagen für die Gleichstellungsbeauftragte"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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