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NRW veröffentlicht Familienbericht

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat den Bericht im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration erstellt. Er untersucht zentrale Lebenslagen von Familien im Land und befasst sich mit inhaltlichen Schwerpunkten von Familienvielfalt und Bildung über Erwerbs- und Sorgearbeit bis hin zu Armut, Wohnen, Teilhabe, Gesundheit und dem Umgang mit multiplen Krisen. 

Der Bericht zeigt ein differenziertes Bild: Die meisten Familien schätzen ihre Lage als gut ein. Zugleich sehen sich Familien belastet durch Krisen, wirtschaftliche Unsicherheit, Armutsrisiken und ungleiche Teilhabechancen. Eine zentrale Herausforderung bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist hier eine wichtige Unterstützung. Der Familienbericht zeigt auf, dass eine große Mehrheit der befragten Eltern mit der Qualität der Betreuung zufrieden ist.

Es sind nach wie vor allem die Frauen, die beruflich für die Kinder kürzertreten. Zwar sinkt auch bei den Männern der Arbeitsumfang leicht auf durchschnittlich 39 Wochenstunden. Gleichzeitig ist bei den Müttern der Umfang ihrer Erwerbstätigkeit zuletzt etwas angestiegen. Er liegt jetzt bei durchschnittlich 27 Stunden geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit. Der Erwerbsumfang von Müttern ist damit aber weiterhin deutlich geringer als der von Vätern.

Familienministerin Verena Schäffer: „Der neue Bericht gibt tiefe Einblicke in die aktuelle Lebensrealitäten von Familien in Nordrhein-Westfalen. Er zeigt, wie Familien leben, welche Belastungen sie tragen und wo politisches Handeln besonders wichtig ist. Diese umfassende Untersuchung ist wichtig, weil sich Familien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiterentwickeln. Zentral ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Schlüssel ist auch eine verlässliche Kinderbetreuung. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes arbeiten wir gezielt daran, mehr Verlässlichkeit für Familien zu schaffen und frühkindliche Bildung zu stärken. Damit ermöglichen wir eine bessere Vereinbarkeit, von der insbesondere Frauen profitieren, sowie beste Startchancen für den Bildungsweg der zukünftigen Generationen.“

Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin am DJI ergänzt aus den Empfehlungen des Berichts: „Die Analysen zeigen, dass Familien zur gesunden Entwicklung ihrer Kinder maßgeblich beitragen – unter anderem durch ein positives Familienklima. Dieses kann auch während anstrengender Zeiten als Schutzfaktor fungieren. Gerade in Zeiten vielfältiger gesellschaftlicher Krisen können niedrigschwellige Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Gesundheitsförderung familiale Ressourcen stärken und Familien bei der Bewältigung von Belastungen unterstützen.“

In Nordrhein-Westfalen leben gut 2,5 Millionen Familien, darunter knapp 1,8 Millionen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Etwa die Hälfte der Bevölkerung lebt in einer Familie. Familienleben ist dabei vielfältiger denn je. Neben Ehepaaren mit Kindern gehören Alleinerziehende, nicht verheiratete Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien fest zur gesellschaftlichen Realität. Fast jede zweite Familie mit Kindern unter 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen (49 Prozent) hatte 2022 einen Migrationshintergrund.

Den Familienbericht finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration als pdf-Datei. 

Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8.7.2026.

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
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Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Förderverein der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Fachreferent*in für Frauen- und Gleichstellungsarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Die Stelle kann 22 bis 37 Stunden umfassen und wird mit EG 11 TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 24.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der LAG NRW.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Das Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sucht zum nächstmöglichen Termin eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD. Bewerbungen sind online möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Klinikum Ernst von Bergmann.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de