Das Frauenministerium hat ein neues Interessenbekundungsverfahren für das Modellprojekt „Second Stage“ gestartet, um das Projekt, das Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus begleitet, weiter auszubauen.
„Insgesamt können wir ab diesem Jahr zwei weitere Standorte fördern. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Frauenhäuser weiter zu entlasten. Durch den Umzug von weitgehend stabilisierten Frauenhausbewohnerinnen in einen ‚Second-Stage‘-Standort stehen Plätze im Frauenhaus schneller wieder zur Verfügung, sodass mehr Frauen in akuten Krisensituationen rascher Schutz finden können. Alle Träger der Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz sind antragsberechtigt. Die Förderung beträgt bis zu 60.000 Euro pro Haushaltsjahr und Standort“, erklärt Frauenministerin Katharina Binz.
Die Fördermittel für „Second Stage“-Standorte können als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten eingesetzt werden. Die Interessenbekundung ist bis zum 10.04.2026 beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration per E-Mail an Stephanie.Jost@mffki.rlp.de einzureichen.
Der Auszug aus dem geschützten Frauenhaus stellt für von Gewalt betroffene Frauen häufig einen besonders herausfordernden Schritt dar. Angespannter Wohnraum und fehlende berufliche Perspektiven erschweren den Übergang in ein eigenständiges Leben und bergen das Risiko einer Rückkehr in gewaltgeprägte Beziehungen – und damit unter Umständen eines erneuten Frauenhausaufenthalts. Hier setzt das Modellprojekt „Second Stage“ an. Ziel ist die aktive und bedarfsgerechte Begleitung der Frauen und ihrer Kinder im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus. Damit sollen die Betroffenen nachhaltig stabilisiert und in die Lage versetzt werden, den Kreislauf der Gewalt dauerhaft zu durchbrechen. Das Angebot richtet sich an weitgehend stabilisierte Frauenhausbewohnerinnen, die keinen akuten Schutzbedarf und keine Krisenintervention mehr benötigen. Das Modellprojekt wurde 2022 gestartet und ist inzwischen an neun Frauenhäusern erfolgreich etabliert. Aktuell profitieren 19 Frauen mit ihren Kindern von dem ergänzenden Unterstützungsangebot. Perspektivisch soll dieses Angebot an allen Frauenhäusern etabliert werden.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz vom 26.2.2026




