Der Landesfrauenrat Niedersachsen begrüßt, dass der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags den Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) nunmehr abschließend am 1. Oktober 2026 beraten hat.
"Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, um die Novellierung noch in diesem Jahr im Landtag beschließen zu können", erklärt die Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen, Dr. Barbara Hartung.
"Wir appellieren an die Abgeordneten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Niedersachsen braucht ein modernes Gleichberechtigungsgesetz, das den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht wird und die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst wirksam stärkt."
Bereits im Rahmen der Ausschussanhörung im Oktober 2025 hatte der Landesfrauenrat den Gesetzentwurf als gelungene Weiterentwicklung bewertet. Mit der Novellierung könne Niedersachsen endlich zur Rechtslage im Bund und in zahlreichen anderen Bundesländern aufschließen.
Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht des Landesfrauenrates der durchgängige Bezug auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Diese wird durch zahlreiche Statistiken und wissenschaftliche Untersuchungen belegt und findet bereits im Bundesgleichstellungsgesetz ihren Niederschlag. Der Gesetzentwurf trägt diesem Umstand Rechnung und schafft damit eine wichtige Grundlage für wirksame Gleichstellungsmaßnahmen. "Die vorliegende Novellierung setzt wichtige Impulse für eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik. Nach den Beratungen im Ausschuss erwarten wir nun, dass der Landtag die Chance nutzt und das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet. Für die Gleichstellung von Frauen in Niedersachsen wäre dies ein starkes und längst überfälliges Signal", so Hartung abschließend.

