Weiter zum Inhalt
Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

VAMV | Gegen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss

Drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Prien, dass für Kinder ab 16 Jahren der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen soll. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Ausgerechnet bei den Kindern zu sparen, die bereits das höchste Armutsrisiko unter den Familien haben, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Prien hat am 12.7. gegenüber der Nachrichtenagentur KNA angekündigt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken und gleichzeitig das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückgenommen, die Kindergeldanrechnung auf den Unterhaltsvorschuss zu verbessern. Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss bereits um ein Drittel von 1,4 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Die Kosten des Unterhaltsvorschusses tragen zu 40 Prozent der Bund und zu 60 Prozent die Länder, die wiederum Teile der Kosten an die Kommunen weitergeben.

„Mit der Reform 2017 war ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschusses erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Der Anstieg zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist“, unterstreicht Jaspers. „Für Alleinerziehende ist das eine massive Verschlechterung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Jugendliche 394 Euro im Monat. Die schlechten Rückgriffsquoten machen wenig Hoffnung, dass Alleinerziehende erfolgreich den Unterhalt werden einfordern können. Für den Tankrabatt hat der Staat dieses Jahr problemlos ca. 1,6 Milliarden. Euro für eine Gießkannenleistung locker gemacht, während für eine zielgenaue Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss nicht genügend Geld da ist. Auf dem Rücken von Kindern zu sparen, ist schlicht unwürdig“, kritisiert Jaspers. „Und wir dürfen nicht vergessen: Auf der Gewinnerseite stehen die Unterhaltspflichtigen, die der Staat aus der Verantwortung entlässt, wenn mit dem Unterhaltsvorschuss auch der Rückgriff entfällt.“ 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV vom 13.7.2026, www.vamv.de

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
weiterlesen>>>

Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

Newsletter

Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.

Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Förderverein der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Fachreferent*in für Frauen- und Gleichstellungsarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Die Stelle kann 22 bis 37 Stunden umfassen und wird mit EG 11 TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 24.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der LAG NRW.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Das Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sucht zum nächstmöglichen Termin eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD. Bewerbungen sind online möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Klinikum Ernst von Bergmann.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de