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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

März 2027 | UN-Resolution 1325

Warum Frauen den Frieden mitgestalten müssen

Zahlreiche Konflikte und Kriege sowie der gezielt und systematische Einsatz von sexualisierter Gewalt in den 1990er Jahren veranlassten Frauenrechts- und UN-Organisationen die Resolution 1325 vorzubereiten, die am 31. Oktober 2000 einstimmig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Damit war das Fundament der Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit" (Women, Peace, Security) gelegt. Mit der Resolution wurde anerkannt, dass Frauen eine entscheidende Rolle bei der Lösung und Verhütung von Konflikten spielen. Sie sind nicht nur in der Rolle der Opfer oder Überlebenden, sondern auch Gestalterinnen von Friedensprozessen und maßgeblich am Wiederaufbau beteiligt. Die Resolution fordert von den Mitgliedsstaaten:

  • Einen besonderen Schutz für Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten.
  • Die Stärkung der Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen zur Bewältigung und Verhütung von Konflikten.
  • Eine aktive Teilnahme von Frauen an Friedensverhandlungen.
  • Die Integration der Belange von Frauen in das Mandat der UN-Friedensmissionen.
  • Eine Erhöhung der Beteiligung von Frauen in militärischen und zivilen Kontexten.

Die Resolution ist für die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen völkerrechtlich bindend und verpflichtet sie zum Handeln. Dazu benennt amnesty international drei wesentliche Prinzipien

  1. Partizipation (Teilhabe): Frauen müssen gleichberechtigt und aktiv an allen Entscheidungen zur Konfliktlösung und Friedenssicherung beteiligt werden – von Friedensverhandlungen bis hin zu politischen Wiederaufbauprozessen.
  2. Protektion (Schutz): Frauen und Mädchen müssen in Konflikten und auf der Flucht gezielt vor geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dies schließt die Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse in Flüchtlingslagern ein.
  3. Prävention (Vorbeugung): Gewalt gegen Frauen muss aktiv vorgebeugt werden. Das bedeutet, Frauenrechte zu stärken, Straflosigkeit für Täter zu beenden und eine Kultur des Friedens zu fördern.

Problematisch ist die fehlende Möglichkeit von Sanktionen bei Nicht-Umsetzung der Resolution. Die Mitgliedstatten, die die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW unterzeichnet haben, müssen regelmäßig über die Umsetzung berichten, dazu gehören auch die Ziele der Resolution 1325. Das ergibt sich aus den Allgemeinen Empfehlungen Nr. 30 zu Frauen in der Konfliktverhütung, in Konflikt- und Postkonfliktsituationen des CEDAW Ausschusses: "Es sind wichtige Ziele […] die substanzielle Gleichstellung der Geschlechter vor, während und nach Konflikten zu fördern und sicherzustellen, dass die vielfältigen Erfahrungen von Frauen in vollem Umfang in sämtliche Friedensbildungs-, Friedensschaffungs- und Wiederaufbauprozesse einbezogen werden."

Seit 2005 sind die Mitgliedsstaaten darüber hinaus aufgefordert Nationale Aktionspläne vorzulegen. Der dritte Nationale Aktionsplan (2021–2024) der Bundesregierung, der erstmals einen Monitoring- und Evaluationsplan enthält sowie Indikatoren, die den Beitrag zur Zielerfüllung messbar machen, ist ausgelaufen. Ein Umsetzungsbericht steht noch aus. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist folgendes festgehalten: "Wir setzen uns dafür ein, die VN-Resolution 1325 'Frauen, Frieden, Sicherheit' und die VN Frauenrechtskonvention konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln."

Medica mondiale sieht in der Umsetzung noch große Lücken. "Die tatsächliche Beteiligung von Frauen an Verhandlungen und in Führungsrollen bleibt gering, Umsetzung und Finanzierung von Projekten sind oft unzureichend," so Jeannette Böhme, Referentin für Politik und Menschenrechte bei medica mondiale in einem Interview. Sie appelliert: "Genau jetzt brauchen wir die Resolution 1325 dringender denn je!"

Quellen:

Die Resolution 1325 mit der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ - UN Women Deutschland

25 Jahre UN-Resolution 1325: Die Rolle von Frauen in Konflikten. Zur Website von Amnesty International.

Dritter Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. PDF-Datei auf der Website des Auswärtigen Amtes. 

Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD. Zur Website der Bundesregierung.

Genau jetzt – in Zeiten von Krieg und Backlash – brauchen wir 1325 mehr denn je. Zur Website von medica mondiale.

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Aktions- und Feiertage im März

2. März  Weltgebetstag der Frauen* (1887 von Werken der evangelischen Frauenarbeit initiiert und am ersten Freitag im März abgehalten)

8. März  Internationaler Frauentag (Aktionstag und Feiertag in einigen Bundesländern)

21. März  Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (1966 von den Vereinten Nationen proklamiert und seit 1967 begangen)

26. März  Karfreitag

28./29. März  Ostern