Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt. Die Änderungen seien wichtig, müssten jedoch zwingend durch Reformen im Kindschafts- und Familienverfahrensrecht ergänzt werden. "Wirksamer Gewaltschutz muss alle Betroffenen erreichen, auch Kinder und pflegebedürftige Menschen. Dafür braucht es ein umfassendes Schutzkonzept", erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Der djb begrüßt, dass Schutzmaßnahmen künftig auf abhängige Personen erstreckt werden sollen. Eine Schutzlücke bleibe jedoch für gemeinsame minderjährige Kinder. Für Menschen, die von einer Pflege- oder Assistenzperson abhängig sind, muss im Fall von Gewalt eine Notversorgung gewährleistet werden. Zu begrüßen sei, dass Gewaltbetroffene leichter aus gemeinsamen Mietverträgen entlassen werden können; allerdings seien die hier formulierten Ausnahmen zu weit gefasst. "Die Entlassung aus dem Mietverhältnis muss die Verbindung zu der Person, die Gewalt ausübt, wirksam beenden. Nachträgliche Forderungen dürfen
nicht dazu dienen, die Kontrolle fortzusetzen", betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Die verbleibenden Schutzlücken, die weiterhin auch Betroffene von digitalen Gewaltformen erfassen, müssten geschlossen und die Reformen im Kindschafts- und Familienverfahrensrecht zügig verabschiedet werden.
Quelle: Pressemitteilung des Juristinnenbundes vom 30.10.2026

